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Seit 1995 gehört auch die Pflege-Pflichtversicherung zum Paket der PKV. Nur wer mindestens den gleichen Schutz wie in der gesetzlichen
Pflegeversicherung vereinbart hat, gilt als angemessen abgesichert. Weniger darf man nicht, sonst greift die gesetzliche Pflege-Police.
Was als Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeld-Police in der PKV-Vollversicherung mit angeboten wird, können auch GKV-Versicherte
kaufen: als private Kranken-Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse. Viele haben nämlich Lücken in ihrem Versicherungsschutz,
die mit jeder Gesundheitsreform größer werden kann.